Eine Aortenerkrankung stellt Sie vor Entscheidungen mit großer Tragweite. Ob ein Aneurysma bereits behandelt werden muss oder noch kontrolliert werden kann, welches Verfahren das richtige ist und wann der beste Zeitpunkt für einen Eingriff ist, das sind Fragen, bei denen eine zweite fachärztliche Einschätzung Sicherheit gibt.
Eine Zweitmeinung ist besonders sinnvoll, wenn Ihnen zu einer Operation geraten wurde und Sie die Notwendigkeit oder das vorgeschlagene Verfahren unabhängig prüfen lassen möchten, wenn bei Ihnen ein Aneurysma festgestellt wurde und unklar ist, ob und wann behandelt werden soll, oder wenn Sie nach einer überstandenen Dissektion Klarheit über die weitere Nachsorge suchen.
Eine Zweitmeinung ersetzt nicht die Betreuung durch Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern ergänzt sie um eine unabhängige fachliche Perspektive.
Als Doppelfacharzt für Herz- und Gefäßchirurgie überblicke ich die gesamte Aorta, von der Wurzel am Herzen bis zur Beckenetage. Ich beherrsche die offene Chirurgie und ordne endovaskuläre Verfahren aus eigener Erfahrung ein. Dadurch bin ich nicht auf ein einzelnes Verfahren festgelegt und kann Ihnen die Optionen offen und unabhängig darstellen.
Für eine fundierte Einschätzung benötige ich Ihre vorhandene Bildgebung, insbesondere aktuelle CT-Aufnahmen, sowie die bisherigen Befunde und Arztbriefe. Bringen Sie diese bitte zum Termin mit, idealerweise die CT-Bilder auf CD oder als Datei, nicht nur den schriftlichen Befund.
Im Gespräch sehe ich mir die Bildgebung mit Ihnen gemeinsam an, ordne den Befund ein und bespreche die Behandlungsoptionen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Einschätzung zu Ihrer Situation und, wenn gewünscht, eine schriftliche Zusammenfassung für Ihre Unterlagen und Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Einen Termin in meiner Wahlarztordination können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Für die Planung ist es hilfreich, wenn Sie bereits bei der Terminvereinbarung angeben, um welche Fragestellung es geht.